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elektrklar

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

This page is available in German only. The German text is the legally binding one.

As of: 18.08.2026 · Draft, to be legally reviewed before launch

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Elektroklar (im Folgenden Elektroklar) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) bleiben unberührt.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss

Anfragen über die Website, WhatsApp, E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Elektroklar den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt und der Kunde dem Preis zugestimmt hat.

Für Standardleistungen laut der auf der Website veröffentlichten Preisliste gilt der dort genannte Preis als Fixpreis, wenn die dort beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Alle anderen Leistungen werden nach Besichtigung mit schriftlichem Kostenvoranschlag angeboten.

3. Preise, Kostenvoranschlag, Anfahrt

Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Anfahrt wird einmal pro Einsatz zum veröffentlichten Anfahrtspreis verrechnet und ist im Preis nicht enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.

Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet. Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, informiert Elektroklar den Kunden vor deren Ausführung über Umfang und Preis und holt seine Zustimmung ein.

Kleinmaterial bis 10 Euro pro Einsatz ist inklusive. Darüber hinausgehendes Material wird gesondert ausgewiesen.

4. Termine und Mitwirkung

Terminzusagen sind Zeitfenster. Verschiebungen teilt Elektroklar so früh wie möglich mit. Der Kunde stellt den Zugang zu den Räumen und zum Sicherungskasten sicher und weist auf bekannte Besonderheiten (Leitungsverlauf, frühere Umbauten, Zustimmung der Hausverwaltung) hin.

Bei Arbeiten an der fixen Installation in Mietwohnungen ist der Kunde für die Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung verantwortlich.

5. Notdienst

Für Notdiensteinsätze gilt der veröffentlichte Notdienst-Tarif nach Zeitfenstern. Der Grundpreis enthält Anfahrt, Fehlersuche und die ersten 30 Minuten Arbeit, jede weitere angefangene halbe Stunde wird zum angegebenen Preis verrechnet. Der Preis wird vor der Anfahrt am Telefon genannt und vor Ort schriftlich bestätigt.

Bei einem Notdiensteinsatz, den der Kunde ausdrücklich zur Behebung einer dringenden Störung verlangt hat, besteht für diese dringende Reparatur kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 2 FAGG). Für weitere, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen gilt das Rücktrittsrecht laut Widerrufsbelehrung.

6. Zahlung

Die Rechnung ist nach Abschluss der Arbeiten fällig und kann mit Bankomatkarte, Kreditkarte, Überweisung oder bar bezahlt werden. Bei Überweisung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Für Unternehmer und Hausverwaltungen können abweichende Zahlungsziele schriftlich vereinbart werden.

7. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für Arbeiten an unbeweglichen Sachen drei Jahre und für bewegliche Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Elektroklar haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, gegenüber Unternehmern für leichte Fahrlässigkeit nur bei Personenschäden.

Elektroklar verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht, Deckungssumme folgt vor dem Start).

8. Dokumentation und Datenschutz

Nach Abschluss erhält der Kunde eine Rechnung und, soweit vereinbart oder vorgeschrieben, ein Prüfprotokoll bzw. einen Prüfbefund. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten siehe Datenschutzerklärung.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.