E-Befund in Wien: Wann er Pflicht ist und was er kostet
Aleksandar Cvetković, Gründer und Techniker
. 5 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Für eine privat bewohnte Wohnung gibt es in Österreich keine wiederkehrende Befundpflicht. Pflicht wird der E-Befund bei Vermietung, vor der ersten Inbetriebnahme und in Arbeitsstätten. Bei uns kostet er 249 € bis 50 m² und 329 € bis 100 m², dazu die Anfahrt mit 69 €.
Kaum eine Frage wird uns in Wien so oft gestellt, und kaum eine wird im Netz so unterschiedlich beantwortet. Die einen schreiben "alle fünf Jahre gesetzlich", die anderen "alle zehn Jahre für Wohnungen". Beides steht so in keinem Gesetz. Hier steht, was wirklich gilt, mit Fundstelle, und was die Prüfung bei uns kostet.
Gibt es eine Pflicht, die Wohnung regelmäßig prüfen zu lassen?
Nein. Für eine privat genutzte Wohnung kennt das österreichische Recht kein Prüfintervall. Das Elektrotechnikgesetz 1992 verlangt in § 3 Abs 1, dass eine Anlage dauerhaft sicher betrieben wird, es nennt dafür aber weder eine Frist noch ein Dokument. Eine Verordnung, die bestehende Wohnungen in einen Prüfzyklus zwingt, gibt es nicht, und Wien hat dazu überhaupt kein Landesrecht. Was es gibt, sind drei klar umrissene Auslöser und eine Empfehlung der Branche. Wer Ihnen etwas anderes sagt, sollte den Paragraphen nennen können.
Die drei Fälle, in denen ein Befund wirklich verlangt ist
| Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme | Jede neue Anlage, kein Intervall. ETV 2020 § 6 |
|---|---|
| Vermietung einer Wohnung | Ausgelöst durch den neuen Mietvertrag, kein Intervall. ETV 2020 § 7 |
| Arbeitsstätten, also Büro, Lokal, Werkstatt | Längstens 5 Jahre, längstens 10 Jahre bei geringer Belastung wie Büro oder Handel. ESV 2012 § 9 Abs 2 |
Die fünf und die zehn Jahre, die im Netz für Wohnungen kursieren, stammen aus der dritten Zeile. Die Elektroschutzverordnung 2012 ist Arbeitnehmerschutz und gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen. In eine privat bewohnte Wohnung reicht sie nicht.
Warum die Fünf-Jahres-Regel für Wohnungen falsch ist
Zwei Dinge werden dabei vermischt. Erstens wird eine Regel aus dem Arbeitnehmerschutz auf das Wohnzimmer übertragen. Zweitens wird eine Norm zitiert, die dafür nicht gilt. Die Elektrotechnikverordnung 2020 macht in Anhang II die Errichtungsnorm OVE E 8101 kund, nimmt dabei aber ausdrücklich Teil 1 Unterabschnitt 134.3 und Teil 6 Unterabschnitt 600.5 aus, und genau das sind die Abschnitte zur wiederkehrenden Prüfung. Wer also "die Norm schreibt Prüffristen vor" sagt, zitiert den einen Teil, den der Verordnungsgeber bewusst nicht übernommen hat. Die Wiener Elektroinnung selbst nennt das Intervall von fünf bis zehn Jahren eine anerkannte Regel der Technik, nicht ein Gesetz. Auch häufig falsch zitiert: die Vermietungspflicht steht nicht im Elektrotechnikgesetz, sondern in der Verordnung, heute ETV 2020 § 7.
Vermietung: die einzige harte Pflicht für eine Wohnung
Wer eine Wohnung neu vermietet, muss sicherstellen, dass die Anlage dem Elektrotechnikgesetz entspricht. Fehlt in den Steckdosenstromkreisen der Zusatzschutz, dann verlangt die Verordnung wörtlich, dass der Personenschutz durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit höchstens 30 mA unmittelbar vor den Leitungsschutzeinrichtungen sichergestellt wird, und zwar unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes. Diese Regel gilt seit 13. Juli 2010. Sie kennt kein Intervall, sie wird durch den neuen Mietvertrag ausgelöst, und im Text steht nicht "Befund", sondern "geeignete Dokumentation". Liegt keine vor, darf der Mieter laut Verordnung nicht davon ausgehen, dass die Anlage passt. Die Kosten trägt nach Auskunft der Arbeiterkammer Niederösterreich der Vermieter.
Wer in Wien sonst noch einen Befund sehen will
- Wiener Netze bei der Zählermontage. Verlangt wird die Fertigstellungsanzeige eines Elektrotechnikers. In den Technischen Ausführungsbestimmungen, Ausgabe Jänner 2026, behält sich der Netzbetreiber vor, vor der Montage den Prüfbericht einzufordern.
- Käufer, Banken und Makler. Gesetzlich verlangt ist beim Wohnungskauf der Energieausweis, nicht der E-Befund. Auf oesterreich.gv.at kommt der Elektrobefund in der Liste der Unterlagen nicht vor. Beigelegt wird er trotzdem, weil danach gefragt wird.
- Hausverwaltungen. Für die Allgemeinanlage gilt die Elektroschutzverordnung nur dort, wo das Haus für jemanden Arbeitsstätte ist, etwa bei angestelltem Hausbesorger. Sonst bleibt die allgemeine Erhaltungspflicht, ohne Intervall.
- Versicherungen. In den drei österreichischen Haushaltsbedingungen, die wir dafür gelesen haben, steht keine Pflicht zum regelmäßigen Befund. Was Versicherer haben, ist der allgemeine Hebel bei grob fahrlässig verletzten Sicherheitsvorschriften und bei mangelhafter Instandhaltung.
Was in einem ordentlichen Befund steht
Die Verwaltungsangaben schreibt die Elektroschutzverordnung 2012 in § 11 Abs 1 vor: Prüfdatum, Name und Anschrift des Prüfers, Unterschrift, Umfang und Ergebnis der Prüfung, und es muss eindeutig nachvollziehbar sein, welche Anlagenteile geprüft wurden. Technisch nennt § 10 Abs 1 die Sichtprüfung, den Basisschutz, den Fehlerschutz, den Zusatzschutz und bei Bedarf den thermischen Zustand. Die Bundesinnung der Elektrotechniker fasst die Arbeit in drei Wörtern zusammen: besichtigen, erproben und messen. Gemessen werden Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Auslösezeit des FI. Ein Befund ohne Messwerte ist kein Befund.
Warum ein Befund im Altbau länger dauert
Wenn kein früherer Prüfbericht existiert, und das ist in Wiener Altbauwohnungen der Normalfall, verlangt die OVE-Fachinformation E11 vor der Prüfung Klarheit über Errichtungsdatum, Netzsystem, Schutzmaßnahme und Verteilerbeschriftung. Dazu müssen Verteilerabdeckungen abgenommen werden, um fliegende Klemmen, zu geringe Querschnitte und falsche Aderkennzeichnungen zu finden, und zugängliche Verbindungsdosen werden geöffnet. Das ist der Unterschied zwischen einer Stunde Rundgang und einer echten Prüfung. Bei einer bewerteten Anlage gilt außerdem der Zustand zum Errichtungszeitpunkt als Maßstab, nicht die heutige Norm. Der Bestandsschutz steht im Elektrotechnikgesetz § 4 Abs 1. Er schützt vor der neuen Norm, nicht vor einem gefährlichen Zustand.
Was der E-Befund bei uns kostet
| Wohnung bis 50 m² | 249 € |
|---|---|
| Wohnung 50 bis 100 m² | 329 € |
| Wohnung über 100 m² | 429 € |
| Einfamilienhaus | 590 bis 890 € |
| Anfahrt in ganz Wien, einmal pro Einsatz | 69 € |
Die Preise verstehen sich inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer und stehen vor dem Termin fest. Enthalten sind Sichtprüfung, Messungen und der Prüfbefund als PDF. Für eine Wohnung rechnen wir mit ein bis zwei Stunden vor Ort. Finden wir einen Mangel, steht er im Befund, mit einem Preis für die Behebung, den Sie vorher kennen. Alle weiteren Preise stehen in der Preistafel, die Leistung selbst auf der Seite E-Befund.
Was Sie tun sollten, auch ohne Pflicht
Ohne Intervall heißt nicht ohne Anlass. Sinnvoll ist eine Prüfung, wenn Sie vermieten, wenn Sie kaufen, nach einem Wasserschaden, wenn der FI ohne erkennbaren Grund auslöst, wenn Sicherungen warm werden, und bevor Sie eine Wallbox oder eine Wärmepumpe anschließen lassen. Wer selbst wohnt und nichts davon hat, fährt mit der Branchenempfehlung von fünf bis zehn Jahren gut. Der billigste Test kostet nichts: drücken Sie die Prüftaste am FI. Im Arbeitnehmerschutz gilt dafür mindestens halbjährlich, für die Wohnung ist das der vernünftige Rhythmus. Wien Energie schlägt als Merkhilfe die Zeitumstellung im März und Oktober vor.
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